Unternehmensänderung

  1. Ein Sozialplan, der für eine bestimmte Unternehmensänderung abgeschlossen worden ist, kann vom Arbeitgeber nachträglich nicht mit der Begründung gekündigt werden, die vereinbarten Abfindungen seien zu hoch, entschied das Bundesarbeitsgericht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)