Unternehmensrechtes

  1. Im Bereich des ebenfalls durch § 823 I 2 BGB geschützten Unternehmensrechtes gibt es zwar keine entsprechend abgestuften Schutzzonen, da Gewerbetreibende und Unternehmen prinzipiell im wirtschaftlichen Verkehr und damit öffentlich agieren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)