Unternehmerwechsel

  1. Sind die Gesellschafter die Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs, so ist die Folgerung zwingend, daß auch bei Auswechslung einzelner Gesellschafter ein (partieller) Unternehmerwechsel (Mitunternehmerwechsel) gegeben ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)