Unterpflichten

  1. Tragende Säule dieses Systems sei die Pflicht zur Planerfüllung gewesen, der gegenüber die Verpflichtungen zur Tilgung und Verzinsung der von den Staatsbanken ausgehändigten Kredite lediglich unselbständige Unterpflichten dargestellt hätten (14). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)