VBSK-Chef Thomas Wassmann

  1. Selbst mit dem neuen Gesetz, so VBSK-Chef Thomas Wassmann, begehe der Pilot eine Straftat, wenn er unbeteiligte Zivilisten töte; nach dem Soldatengesetz müsse er deshalb den Befehl verweigern. ( Quelle: Spiegel Online vom 20.06.2004)