Verbrauch-

  1. Vielmehr herrsche das Wirrwarr, und zwar sowohl bei der Mehrwertsteuer als auch bei Verbrauch- oder Zinsertragsteuern. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Das Recht der Gemeinden und Landkreise zur Erhebung örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern wird insbesondere durch das Doppelbesteuerungsverbot begrenzt (§ 3 I 1). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)