So sind die Haftgründe Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr ausgeschlossen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr sitzt die Rotlicht-Größe seit acht Monaten in Untersuchungshaft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.05.2002)
Es bestehe weder Verdunklungs- noch Fluchtgefahr, sagte Neff.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Der Mann war von einem Haftrichter auf freien Fuß gesetzt worden, weil laut Justiz weder Flucht, Verdunklungs- noch Wiederholungsgefahr besteht.
( Quelle: Die Welt Online vom 10.07.2003)