Vereinfachungsregel

  1. Zudem soll die so genannte Vereinfachungsregel bei Abschreibungen abgeschafft werden: Bislang darf für Güter, die in der ersten Jahreshälfte gekauft werden, der volle Jahresbetrag und für solche aus der zweiten der halbe abgeschrieben werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.04.2003)