Verfahrensbesonderheit

  1. "Denn jede "lokale" Rechtsnorm oder Verfahrensbesonderheit bedeutet für die Unternehmen in Norddeutschland zusätzliche Bürokratiebelastung, die vermeidbar ist", erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD). ( Quelle: Die Welt vom 02.12.2005)