Verfassung der DDR

  1. Staatsorgane der DDR seien zum Beispiel die Volkskammer, der Staatsrat oder der Ministerrat gewesen, nicht aber die SED, trotz ihres umfassenden und im ersten Artikel der Verfassung der DDR ausdrücklich festgeschriebenen Führungsanspruchs. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Da wir diese Aufgabe nicht allein durchführen können und jeder DDR-Bürger entsprechend der Verfassung der DDR für den Schutz unseres Staates mit verantwortlich ist, wenden wir uns an ihn und benötigen seine Unterstützung." ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)