Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  1. Die Richter befanden, es sei nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, eine eigentlich von den unteren Instanzen zu leistende Aufklärung erstmals im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens vorzunehmen. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 28.06.2002)