Doch dann: kein Abtasten der Verfassungsgerichtspräsidentin.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Er hatte dieser Dame, der Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach, eben die Entlassungsurkunde überreicht, acht Jahre nach dem Beginn ihrer Amtszeit als Richterin und zwei Wochen nach ihrem 68.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.04.2002)