Verfassungsgerichtspräsidentin

  1. Doch dann: kein Abtasten der Verfassungsgerichtspräsidentin. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Er hatte dieser Dame, der Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach, eben die Entlassungsurkunde überreicht, acht Jahre nach dem Beginn ihrer Amtszeit als Richterin und zwei Wochen nach ihrem 68. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.04.2002)