Verfassungsstaat

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  1. Gemessen an ihren ehrgeizigen Zielen, politische Freiheit sowie den Verfassungsstaat und die Einheit Deutschlands zu verwirklichen, ist die Revolution tatsächlich gescheitert. ( Quelle: Welt 1998)
  2. Stern spricht daher mit Recht in seinem Vortrag "Anwaltschaft und Verfassungsstaat" von der "spezifisch gerichtsförmlich geprägten Garantie der Rechtsstaatlichkeit" (35). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Von Hartung und Jessen bis hin zu Bohrer "west" es, dem Verfassungsstaat fehle die wertebestimmende Substanz, eine Substanz, die mehr ist als die demokratischen Institutionen, soll der Demokratie einen Sinn eingeben. ( Quelle: TAZ 1991)
  4. Sie spricht sich "für einen einheitlichen nationalen und rein katholischen Staat aus und verkündet den Kampf gegen den liberalen, pluralistischen Verfassungsstaat westlicher Prägung." ( Quelle: Spiegel Online vom 29.07.2005)
  5. Viel problematischer für den Verfassungsstaat ist, dass die Menschen im deutschen parlamentarischen System ihre Stimme nur zu Wahlen erheben dürfen. ( Quelle: FREITAG 1999)
  6. Ich war gebeten worden, über das Thema "Braucht der Verfassungsstaat Parteien?" zu referieren. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  7. Eine von dem Gießener Juristen Michael Breitbach angestellte historische Analyse belegt, "daß die Geburtsstunde der Bannmeilenregelung im demokratischen Verfassungsstaat von Weimar auf gewaltsame Angriffe auf die Nationalversammlung reagierte". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  8. Europa hat 500 Jahre plus x gebraucht, um den Verfassungsstaat einigermaßen sicher zu machen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.12.2002)
  9. In diesem Konflikt wird, wer in England lebt, von einem Déja-vu-Erlebnis heimgesucht: Man meint, John Locke sei zurückgekehrt und ringe erneut mit der Versöhnung zwischen Verfassungsstaat und bürgerlichen Freiheiten. ( Quelle: Die Welt 2001)
  10. Die seit der Verfestigung des Staates in der Zeit des Absolutismus wirksame Trennung von Staatsgewalt und Untertanen gab es im Mittelalter ebensowenig wie die moderne Scheidung von liberaler Bürgergesellschaft und formalem Verfassungsstaat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
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