Vergällt

  1. Vergällt wurden vielen diese Einkaufschance zudem durch Verbote der Gerichte, die in diesen Lockvogelangeboten einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sahen und den Aktionen deshalb einen Riegel vorschoben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.02.2002)