Vergehenstatbestand

  1. Heifer befürwortete die Anregung des Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Dr. Dr. Spiegel, vom Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit abzugehen und den abstrakten Gefahrengrenzwert von 0,8 Promille als Vergehenstatbestand auszustatten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)