Verhaltenspflichten oder Ansprüche der Bürgerinnen untereinander folgen daraus nicht.
( Quelle: TAZ 1994)
Grundlage der vorvertraglichen Verhaltenspflichten ist häufig ein für die Parteien pflichtbegründend wirkender Vertrauenstatbestand:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)