Verhaltenspflichten

  1. Verhaltenspflichten oder Ansprüche der Bürgerinnen untereinander folgen daraus nicht. ( Quelle: TAZ 1994)
  2. Grundlage der vorvertraglichen Verhaltenspflichten ist häufig ein für die Parteien pflichtbegründend wirkender Vertrauenstatbestand: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)