Verheirateten

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  1. Die Höchstbeträge betragen bei Alleinstehenden 27 000 Mark und bei Verheirateten 54 000 Mark. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  2. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dabei 50000 Mark bei Alleinstehenden und 100000 Mark bei Verheirateten nicht übersteigen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Weitere Bedingung: Der Bausparvertrag muß mindestens über sieben Jahre laufen und der Jahresbeitrag (prämienbegünstigter Sparbetrag) darf bei Ledigen 1000 Mark (früher: 800 Mark), bei Verheirateten 2000 Mark (früher: 1200 Mark) nicht übersteigen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Nach heutigen Werten bliebe nach einer Umstellung bei einem Alleinstehenden eine Monatsrente von 1.500 Euro und bei Verheirateten 2.500 Euro steuerfrei. ( Quelle: )
  5. Im Gegenzug planen die Grünen eine Abschmelzung des Ehegatten-Splittings bei Verheirateten mit hohen Einkommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.05.2002)
  6. Bei kinderlosen Verheirateten ist das so genannte negative Ehegattensplitting vorgesehen: Dabei werden beide Einkommen zusammengerechnet und die Beiträge dann auf jeweils die Hälfte berechnet. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.06.2004)
  7. Von den Verheirateten gaben 85 Prozent an, lange verliebt zu sein. ( Quelle: )
  8. Hunderte Schaulustige säumten die Straßen von Delft, jubelten und winkten den frisch Verheirateten zu. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.04.2004)
  9. "Die Nichtheranziehung von zirka 1 500 Verheirateten pro Jahr ist kein Beitrag zur Gewährleistung von Wehrgerechtigkeit", sagte Scharping am Dienstag in Hamburg. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  10. Für viele bedeute dies, mit rund 2500 Mark Nettogehalt in den Beruf zu starten (im Fall eines 30jährigen Verheirateten), anstatt arbeitslos zu werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
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