Verjährungsunterbrechung

  1. Nur im Falle einer Anspruchsidentität steht die Anbringung des Antrages auf ein Güteverfahren in Ansehung der Verjährungsunterbrechung der Klageerhebung gleich (vgl. OLG Hamburg, TranspR 1993, 66 (68)). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Es war demnach gar nicht nötig, auf die Verjährungsunterbrechung ohne Rechtshängigkeit abzuheben, sondern es hätte der Hinweis genügt, daß die einfache Fremdwährungsforderung durch Heimwährungsklage wie durch Fremdwährungsklage rechtshängig wird (50). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)