Verkürzungsbetrag

  1. Mehrsteuern und Hinterziehungszinsen in Höhe von mehr als 11,7 Millionen Mark wurden zunächst festgestellt, nordrhein-westfälische Finanzbehörden reduzierten den "Verkürzungsbetrag" später auf 3,78 Millionen Körperschafts- und Vermögenssteuer. ( Quelle: DIE WELT 2001)