Verlustanrechnung

  1. Das heißt, ein Unternehmen muss auf jeden Fall seine Verlustanrechnung loswerden - im Zweifel am Sitz der Mutter. ( Quelle: Merkur Online vom 14.12.2005)
  2. Die neue Regelung, die die Verlustanrechnung etwa bei Medien- oder Windkraftfonds beschränken sollte, gilt damit entgegen den Planungen von Noch-Finanzminister Hans Eichel (SPD) nicht schon von diesem Freitag an. ( Quelle: Die Welt vom 11.11.2005)
  3. Das erfuhr die dpa. Die neue Regelung, die die Verlustanrechnung etwa bei Medien- oder Windkraftfonds beschränken soll, gilt damit nicht schon von morgen an. ( Quelle: Frankenpost vom 11.11.2005)