Anlegerschutz: Für einen besseren Schutz von Kapitalanlegern gegen unseriöse Machenschaften hat die Verbraucherzentrale Berlin ein Verbot der Verlustzuweisung aus Anlageformen der "Stillen Beteiligung" gefordert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Immerhin müßte Privatanlegern dann auch die Verlustzuweisung aus Aktiengeschäften gestattet werden.
( Quelle: Welt 1996)
Denn im Jahr der Zeichnung gibt es eine Verlustzuweisung von bis zu 100 Prozent.
( Quelle: DIE WELT 2000)