Verrechnungsverfahrens

  1. Grund dafür ist eine Nachzahlung in Höhe von rund 38 Millionen Mark, die von der bremischen Kirche im Rahmen eines Verrechnungsverfahrens für Bremen erhobene Lohnkirchensteuer, die anderen Landeskirchen zusteht, gefordert wird. ( Quelle: TAZ 1994)