Versammlungsmotto

  1. Das Versammlungsmotto stehe in keinem Zusammenhang mit der vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Kundgebung für den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel, die ebenfalls am Samstag stattfinden sollte. ( Quelle: Frankenpost vom 21.08.2005)