Versorgungszusagen

  1. KG habe die Verbindlichkeiten aus den Versorgungszusagen mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber Herrn P. B. übernommen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Der Betrag decke 50 Prozent der Betriebsrenten, die Holzmann auf Grund von unmittelbaren Versorgungszusagen und von Unterstützungskassenzusagen leisten müsse. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  3. Soweit Arbeitnehmer Versorgungszusagen erhalten hätten, obwohl sie nicht zu ihren Führungskräften gehörten, handele es sich um Besitzstandsrechte nach der früheren Betriebsvereinbarung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Ordnung des in seiner Kasuistik schwer übersehbar gewordenen Ruhegeldwesens leistet, indem es das Prinzip des Vertrauensschutzes bei der Veränderung von Versorgungszusagen in den Mittelpunkt stellt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Die allein vom Arbeitgeber getragenen betrieblichen Versorgungszusagen stagnieren hingegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.10.2002)