Verteidigerverhalten

  1. Mit einem solchen Verteidigerverhalten könne für den 39jährigen Angeklagten kein faires Verfahren mehr möglich sein, befand nun das Gericht. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Auch hier wird auf das "ekzessive Verteidigerverhalten" als "besonders problematischer Fragenkreis" hingewiesen - um die mahnende Frage anzudeuten: Sollten ihre Rechte beschränkt werden? ( Quelle: TAZ 1997)