Vertrauensschutz-Regelungen

  1. Vertrauensschutz-Regelungen für eine Rente mit 60 Jahren sind vorgesehen für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und noch bis zum 31. Dezember 2003 einen Altersteilzeit-Vertrag abschließen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.12.2003)