Verwaltungsverfahrensgesetz

  1. Im übrigen gelten die jeweiligen Fachplanungsgesetze sowie das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung uneingeschränkt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Bei Verkehrswegen, die schon lange in Betrieb sind, scheitert ein solcher Anspruch möglicherweise daran, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz erst Mitte der siebziger Jahre in Kraft getreten ist und auf frühere Planungen nicht anwendbar sein soll. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.02.2002)