Verwarnungs-

  1. Die anfallenden Verwarnungs- und Bußgelder wiederum stehen jener Gemeinde zu, in deren Zuständigkeitsbereich der Verkehrsverstoß begangen wurde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Insgesamt hat die Stadt durch Kontrolle der Tempo-30-Zonen 1994 zwei Millionen Mark an Verwarnungs- und Bußgeldern eingenommen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Gegen alle, die 1996 keinen gültigen Ausweis besitzen, können Verwarnungs- und Bußgelder verhängt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Sie bekämen dann ein Anzeige und müßten ein Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Laut Bundesamt für Güterverkehr zahlen Mautpreller zwischen 25 und 225 Euro Verwarnungs- oder Bußgeld. ( Quelle: Die Welt vom 18.02.2005)