Die anfallenden Verwarnungs- und Bußgelder wiederum stehen jener Gemeinde zu, in deren Zuständigkeitsbereich der Verkehrsverstoß begangen wurde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Insgesamt hat die Stadt durch Kontrolle der Tempo-30-Zonen 1994 zwei Millionen Mark an Verwarnungs- und Bußgeldern eingenommen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Gegen alle, die 1996 keinen gültigen Ausweis besitzen, können Verwarnungs- und Bußgelder verhängt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Sie bekämen dann ein Anzeige und müßten ein Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Laut Bundesamt für Güterverkehr zahlen Mautpreller zwischen 25 und 225 Euro Verwarnungs- oder Bußgeld.
( Quelle: Die Welt vom 18.02.2005)