Verwechslungsgefahr

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  1. Gemeint ist das sich mit F schreibende Haus der Stiftung Preußischer Kulturbesitz - es bestehe Verwechslungsgefahr. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.08.2004)
  2. Schiene und Luft lägen jedoch so weit auseinander, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, entschieden die Richter. ( Quelle: Die Welt Online vom 23.06.2004)
  3. Es liege keine Verletzung der Markenrechte vor, weil keine Verwechslungsgefahr bestehe, urteilte jetzt der Vorsitzende Richter der Handelskammer, Martin Kainz (AZ: 9 HKO 850/99). ( Quelle: ZDNet 1999)
  4. Letzterer ist wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Barpersonal in den vergangenen Jahren ein wenig aus der Mode geraten. ( Quelle: Welt 1999)
  5. Sie habe zwar die älteren Rechte an dem prägenden Kennzeichenbestandteil "Alcon", es liege jedoch keine Verwechslungsgefahr vor. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass sich "wegen des der Zeichenfolge T3 innewohnenden Fantasiegehaltes eine unmittelbare Verwechslungsgefahr" ergebe. ( Quelle: Die Welt 2001)
  7. Da muss sie sich beeilen - letzte Woche bestand bereits erstmals Verwechslungsgefahr, als hiesige Gazetten titelten: "Nena, 82, zu alt für Yoga?" ( Quelle: DIE WELT 2000)
  8. Aufgabe des Titelschutzverfahrens des Patentamts ist es gerade, eine Verwechslungsgefahr gründlich zu prüfen. ( Quelle: Junge Welt vom 11.07.2001)
  9. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, es bestehe keine Verwechslungsgefahr mit dem Logo der ARD, die ebenfalls die Ziffer verwendet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  10. Schließlich bestünde eine Verwechslungsgefahr, da jeder Surfer auch mit den Namensvarianten das eigentliche Unternehmen verbindet. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
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