Verweisungsbestimmung

  1. Sie bleiben deshalb gerade nicht "Herr der von ihr gesetzten Verweisungsbestimmung" - dazu müßten sie eine automatische Beendigung der Verweisungswirkung verbunden mit Verhandlungen über einen jeweiligen Anschlußvertrag vorsehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)