Bei einem tätlichen Angriff des Partners können dem "Galan" Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen, entschied das Landessozialgericht (LSG) in Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: L 4 Vg 1/90).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)