Vollzeitschulpflicht

  1. Zu den Kernpunkten gehört das Festhalten an der "zehnjährigen Vollzeitschulpflicht" und die weitere Ausprägung der Gesamtschule. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Möglich ist der Dienst vom Abschluss der Vollzeitschulpflicht bis zum Alter von 27 Jahren. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 27.04.2002)