Vollzugsaufgaben

  1. "So, wie das Bundesinnenministerium nicht über den Einsatz der Polizei in Nordrhein-Westfalen entscheiden kann, so darf auch hier der Bund nicht in den Vollzugsaufgaben der Länder rummauscheln", argumentiert Emde. ( Quelle: TAZ 1995)
  2. Aber, erstens: Wir übernehmen auf der Weser auch Vollzugsaufgaben in Niedersachsen, und es stellt sich die Frage, ob Niedersachsen bereit ist, sich an den Kosten zu beteiligen. ( Quelle: DIE WELT 2001)