Vollzugsregeln

  1. Dass die angedrohte Folge erst 2003, also sechs Jahre danach eintreten soll, ist schon schwerer zu verstehen; es liegt an den komplexen Vollzugsregeln dieser Verordnung und daran, dass diverse Rechtsmittel eingelegt wurden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.07.2002)