Vorbringens

  1. Das LAG wird daher anhand des Vorbringens und der Beweisangebote des Kl. Feststellungen darüber zu treffen haben, ob und inwieweit er in dem dargest. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Es ist davon auszugehen, daß der Offizier nicht als Vertreter einer staatlichen Behörde aufgetreten ist; vielmehr hat er sich - bei Wahrunterstellung des Vorbringens der Antragstellerin - privat belustigt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Das dritte Urteil (Nr. 20) befaßt sicht mit der Teilzurückweisung verspäteten Vorbringens im Bauprozeß. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)