Voreigentümers

  1. Eine Teilungserklärung, die vorsieht, daß derjenige, der eine Eigentumswohnung durch Zwangsversteigerung erwirbt, dann zugleich auch für die Wohngeldschulden des Voreigentümers haftet, ist unwirksam. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)