Vorkostenabzuges

  1. Daneben bietet sich die Möglichkeit, Erhaltungsaufwendungen - und damit Instandhaltungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen - im Rahmen des Vorkostenabzuges nach § 10e VI EStG wie Sonderausgaben geltend zu machen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)