Vorliegend

  1. Vorliegend sind weniger die strafrechtlichen Folgen relevant, die sich - vorbehaltlich der Zeugenaussagen - in einem Strafbefehl erschöpfen mögen. ( Quelle: Telepolis vom 18.06.2003)
  2. Vorliegend handelt es sich um einen Werklieferungsvertrag, nicht um einen Kaufvertrag, da sich die Zedentin verpflichtet hatte, die Schuhe nach den Angaben der Bekl. aus von der Zedentin zu beschaffendem Stoffe herzustellen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Vorliegend ging das streitbetroffene Grundstück nach Maßgabe des rechtsstaatlichen Grundsätzen offensichtlich nicht widersprechenden Erbrechtes der DDR am 6. 3. 1979 in Volkseigentum über. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)