Vorranggrundsatz

  1. Der in § 3 I 3 Halbs. 1 VermG normierte Vorranggrundsatz fügt sich in den rechtlichen Rahmen des Vermögenszuordnungsrechts schon deswegen ein, weil er sich als Ausprägung des allgemeinen Prinzips der Naturalrestitution darstellt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)