Vorsteuer

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  1. Frau Watzlawik: Wer von uns kann die Vorsteuer aus der Handwerkerrechnung geltend machen? ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Sie können beim Finanzamt eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, damit die im Kaufpreis enthaltene Vorsteuer (15 Prozent) erstattet wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Der Eigentümer/Investor kann die Mehrwertsteuer (Vorsteuer), die er auf die Bau- und Anschaffungskosten sowie die laufenden Betriebs- und Reparaturkosten zahlt, zehn Jahre lang mit den Umsatzsteuereinnahmen aus dem Mieterlös verrechnen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Dabei sei pro Jahr ein Zehntel der nicht verbrauchten Vorsteuer zurückzuzahlen, die beispielsweise bei einem für eine Million Mark erbauten Haus jährlich 12 000 Mark betrage. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  5. Der Rest wird jedes Mal als Vorsteuer ausgezahlt. schnell erstattet wird. ( Quelle: Handelsblatt vom 21.10.2005)
  6. Bisher kann ein Unternehmer sich die Vorsteuer schon dann erstatten lassen, wenn er nur eine Rechnung vorlegt. ( Quelle: Die Welt vom 03.08.2005)
  7. Beim "Reverse-Charge-Modell" würde die Vorsteuer mit der vom Lieferanten zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet. ( Quelle: Die Welt vom 21.10.2005)
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