Vorzugs-Konditionen

  1. Die hatten schon 1999 unter Federführung des Bayerischen Gemeindetages eine Rahmenvereinbarung mit Eon ausgehandelt, in der sich der Energieversorger verpflichtete, Landkreise, Städte und Gemeinden zu Vorzugs-Konditionen zu beliefern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.12.2001)