Wärmebedarfsnachweises

  1. Bei Anwendung des Wärmebedarfsnachweises ist zu beachten: Die in die Formblätter aufzunehmenden Kenndaten und Werte ergeben sich aus dem rechnerischen Nachweis, der nach Wärmeschutzverordnung ohnehin zu führen ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)