Wärmemessgeräte-Ablesefirma

  1. Dessen Geschäftsführer Bodo Bleise informierte über ein akutelles Urteil, das das Landgericht München am 8. Februar 2001 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Wärmemessgeräte-Ablesefirma gefällt hatte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.03.2001)