Wärmeschutzverordnung

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  1. Auch Heinz Maier, Architekt und Energieberater aus Stutensee, meint, daß die Wärmeschutzverordnung verbesserungswürdig sei. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Zum Vergleich: in Altbauten liegt der Wert zwischen 300 und 400, in Neubauten zwischen 150 und 200, seit 1995 sind nach der neuen Wärmeschutzverordnung 50 bis 100 vorgeschrieben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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