Warenrechnung

  1. Andererseits ist die in einem Formularmietvertrag enthaltene Regelung, daß der Verzug mit nur einer Mietzinsrate oder 'einer Warenrechnung' ein Recht zu fristlosen Kündigung begründet, wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)