Wasserzweckverbände

  1. Dazu gehören beispielsweise die Grundsteuer, Kosten für die Erschließung eines Grundstücks durch Straßenbau, Anschluss an die Wasserversorgung und an die Kanalisation, Beiträge an Wasserzweckverbände wegen der Ableitung von Oberflächenwasser. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.10.2001)