Wegegebot

  1. Die meisten Besucher halten sich an das strenge Wegegebot, das auf knapp der Hälfte des Gebiets gilt, und folgen den Anweisungen, aber auch mit Interesse den Erklärungen der überall anzutreffenden "Nationalpark-Ranger". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. In einer Bodenbrüterschutzzone gilt von April bis Juni ein Wegegebot; dann darf man die vorgegebenen Wege nicht verlassen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Für Besucher gilt ein generelles Wegegebot. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.07.2003)