Weglassung

  1. Er haftet ferner, wenn der Prospekt infolge der Weglassung wesentlicher Tatsachen unvollständig ist und diese Unvollständigkeit auf böslichem Verschweigen oder der böslichen Unterlassung einer ausreichenden Prüfung beruht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die kam allerdings nur unter Weglassung des Gepäckträgers zustande, ein für ein Stadtrad eigentlich unerlaubter Kunstgriff. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)