Weihnachtsgeschäftsmäßig-,festlich

  1. "Weihnachtsgeschäftsmäßig-,festlich' muß sich das Gericht ausnehmen, denn das weiß der Mann und darauf baut er seinen Plan: noch nie ist ein Mensch gesehen worden, der ein ,Prachtwerk' für sich kauft;. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)