Weihnachtsgratifikation

  1. Ein Jahr später wollte die Firma die Lohnerhöhung dann aber aus wirtschaftlichen Gründen wieder für einige Zeit aussetzen und auch die Weihnachtsgratifikation verringern. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Das schlüssige Verhalten beider Vertragsparteien macht die Weihnachtsgratifikation in einem solchen Fall zu einem festen, zusätzlichen, vertraglich vereinbarten Vergütungsäquivalent, das der Dienstherr zu zahlen verpflichtet ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Der Betrag werde zusätzlich zur Weihnachtsgratifikation ausgezahlt. ( Quelle: n-tv.de vom 06.10.2005)